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Rechtliche Aspekte beim Verkaufen und Inserieren auf dem Online-Marktplatz

Der Verkauf und Kauf von Artikeln auf Online-Marktplätzen ist für Millionen von Menschen in Deutschland eine bequeme und beliebte Möglichkeit, Dinge zu finden oder loszuwerden. Doch hinter der scheinbaren Einfachheit des Inserierens und Verkaufens verbergen sich wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, die sowohl Verkäufer als auch Käufer kennen sollten. Wer diese Regeln missachtet, riskiert Abmahnungen, Schadenersatzforderungen oder sogar Strafen. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Sie beim Handeln auf unserem Online-Marktplatz beachten sollten.


 

1. Privatverkauf vs. gewerblicher Verkauf: Die entscheidende Unterscheidung

 

Wie bereits in unserem Artikel zu den Steuerpflichten erläutert, ist die Unterscheidung zwischen einem privaten und einem gewerblichen Verkauf von grundlegender Bedeutung. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen, nicht nur steuerlich, sondern auch in Bezug auf die Rechte und Pflichten gegenüber dem Käufer.

 

Privatverkäufer:

 

Ein Privatverkäufer handelt, wenn er Gegenstände aus seinem Privatbesitz verkauft, die er nicht zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hat. Es geht also darum, sich von nicht mehr benötigten Dingen zu trennen.

Rechtliche Besonderheiten für Privatverkäufer:

  • Keine Gewährleistung (Haftungsausschluss): Als Privatverkäufer können Sie die Gewährleistung für Mängel am verkauften Artikel wirksam ausschließen. Dies geschieht in der Regel mit Formulierungen wie "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung" oder "Verkauf von privat, keine Garantie oder Rücknahme". Ohne diesen expliziten Ausschluss wären Sie unter Umständen auch als Privatverkäufer für Mängel haftbar. Beachten Sie jedoch: Ein solcher Ausschluss gilt nicht, wenn Sie Mängel arglistig verschwiegen haben.

  • Kein Widerrufsrecht: Käufern steht bei Privatverkäufen kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das bedeutet, der Käufer kann den Artikel nach dem Kauf nicht einfach ohne Grund zurücksenden.

  • Keine Informationspflichten wie bei gewerblichen Verkäufern: Sie müssen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder ein Impressum führen.

 

Gewerbliche Verkäufer:

 

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn Sie mit Verkaufsabsicht handeln und eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Indikatoren dafür sind unter anderem der regelmäßige Verkauf von Neuware, der Kauf von Waren zum Zweck des Weiterverkaufs, hohe Verkaufszahlen oder die Betreibung eines professionellen Online-Shops.

Rechtliche Besonderheiten für gewerbliche Verkäufer:

  • Gewährleistungspflicht: Gewerbliche Verkäufer sind gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, sie müssen für Mängel einstehen, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre (bei Gebrauchtwaren oft auf ein Jahr verkürzbar, dies muss aber explizit in den AGB stehen).

  • Widerrufsrecht: Verbraucher haben bei Käufen von gewerblichen Verkäufern im Fernabsatz (also auch online) ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Verkäufer muss den Käufer darüber belehren und die Kosten für die Rücksendung der Ware tragen, wenn er dies nicht ausdrücklich anders vereinbart hat.

  • Impressumspflicht: Gewerbliche Verkäufer müssen ein Impressum mit vollständigen Kontaktdaten und rechtlichen Informationen bereitstellen.

  • Datenschutz: Sie müssen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten, insbesondere bezüglich der Datenerhebung und -verarbeitung.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Es ist dringend ratsam, AGB zu verwenden, die alle relevanten Bestimmungen (Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen, Gewährleistung etc.) klar regeln.

  • Besondere Kennzeichnungspflichten: Je nach Produkt können weitere Kennzeichnungspflichten (z.B. CE-Kennzeichnung, Altersbeschränkungen) hinzukommen.


 

2. Die Inserierung: Was Sie beachten müssen

 

Die Anzeige selbst ist Ihr Aushängeschild und muss bestimmte Regeln einhalten, um rechtlich einwandfrei zu sein.

  • Wahrheitsgemäße Beschreibung: Das Wichtigste ist, dass die Beschreibung des Artikels wahrheitsgemäß und vollständig ist. Übertreibungen oder das Verschweigen von Mängeln kann als arglistige Täuschung gewertet werden und zu rechtlichen Konsequenzen führen. Geben Sie den Zustand des Artikels genau an (z.B. "wie neu", "sehr gut erhalten", "Gebrauchsspuren", "defekt").

  • Mängel offenlegen: Offenbaren Sie alle bekannten Mängel, auch kleine Kratzer oder Funktionsbeeinträchtigungen. "Gekauft wie gesehen" schützt nicht vor der Haftung für arglistig verschwiegene Mängel.

  • Eigene Fotos verwenden: Nutzen Sie möglichst eigene, aktuelle Fotos des zu verkaufenden Artikels. Das Verwenden von Fotos aus dem Internet, insbesondere von Herstellerseiten, kann Urheberrechte verletzen.

  • Keine irreführende Werbung: Vermeiden Sie Formulierungen, die als irreführende Werbung ausgelegt werden könnten.

  • Preisangaben: Bei Verkäufen an Verbraucher (insbesondere für gewerbliche Verkäufer) müssen Endpreise einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile (z.B. Versandkosten) angegeben werden. Bei Privatverkäufen ist dies nicht zwingend, aber ratsam, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Verbotene Artikel: Prüfen Sie vor dem Inserieren, ob der Artikel überhaupt auf dem Marktplatz oder generell verkauft werden darf. Dazu gehören beispielsweise Fälschungen, Waffen, Drogen, lebende Tiere oder Artikel, die gegen den Jugendschutz verstoßen. Die Regeln des jeweiligen Marktplatzes sind hier bindend.


 

3. Vertragsabschluss und Bezahlung

 

Auch der Prozess des Kaufvertragsabschlusses und der Bezahlung birgt rechtliche Aspekte.

  • Kaufvertrag: Mit der Annahme eines Angebots (z.B. durch Anklicken des "Kaufen"-Buttons oder eine explizite Bestätigung) kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Dieser ist bindend für beide Parteien.

  • Erfüllung des Vertrages: Sowohl der Verkäufer (Übergabe des Artikels) als auch der Käufer (Zahlung des Kaufpreises) sind zur Vertragserfüllung verpflichtet.

  • Zahlungsmodalitäten: Klären Sie im Vorfeld die bevorzugten Zahlungsarten. Bei Online-Zahlungen über Treuhandservices oder Zahlungsdienstleister sind deren Bedingungen zu beachten. Vorsicht bei ungewöhnlichen Zahlungsaufforderungen oder Vorkasse bei unbekannten Verkäufern.

  • Versandrisiko: Wenn ein Privatverkäufer die Ware auf Wunsch des Käufers versendet, geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Versands in der Regel auf den Käufer über, sobald die Ware an das Versandunternehmen übergeben wurde (§ 447 BGB). Bei gewerblichen Verkäufern trägt der Verkäufer das Versandrisiko bis zur Übergabe an den Käufer (§ 475 Abs. 2 BGB). Eine Sendungsverfolgung ist immer ratsam.


 

4. Streitigkeiten und deren Lösung

 

Trotz aller Vorsicht kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen.

  • Kommunikation: Versuchen Sie zunächst, den Konflikt direkt und einvernehmlich mit der anderen Partei zu lösen. Eine offene Kommunikation ist oft der schnellste Weg zur Lösung.

  • Plattform-Schlichtung: Viele Online-Marktplätze bieten eigene Schlichtungsprogramme oder einen Kundenservice an, der bei Problemen vermitteln kann.

  • Rechtliche Schritte: Wenn eine Einigung nicht möglich ist, bleiben rechtliche Schritte wie Mahnverfahren oder Klagen. Dies sollte jedoch der letzte Ausweg sein, da es zeit- und kostenintensiv sein kann.

 

Der Handel auf Online-Marktplätzen bietet große Chancen, erfordert aber auch Verantwortungsbewusstsein und die Kenntnis relevanter rechtlicher Bestimmungen. Ob Sie als Privatperson oder gewerblicher Händler agieren, die Einhaltung der Gesetze schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen und schafft Vertrauen zwischen Käufern und Verkäufern. Nehmen Sie sich die Zeit, die Unterschiede zu verstehen, Ihre Inserate sorgfältig zu formulieren und bei Unsicherheiten lieber zweimal nachzuschauen. So können Sie die Vorteile unseres Online-Marktplatzes voll ausschöpfen und sicher handeln!

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